Corona-Verordnungen für Sportvereine
10. 01. 2021
Anbei die neue 2. Veränderung der 9. Corona-Eindämmungsverordnung (§8 und §8a Sportvereine)
Diese bedeutet für uns, das Einstellen des kompletten Übungs- und Trainingsbetriebes bis voraussichtlich 31.01.2021, sowie jeglicher Veranstaltungen, wie Vorstandssitzungen und Veranstaltungen im Januar.
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